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Mit der Vereinsgründung wurde gleichzeitig der Antrag auf Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit beim zuständigen Finanzamt Viersen eingereicht. Die erneute Anerkennung der Gemeinnützigkeit wurde mit dem Feststellungsbescheid vom 07.08.2009 erteilt. Unsere Steuernummer lautet: 102/5865/0902 VSt 32 Feststellung Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen Die Körperschaft fördert folgende allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke: Förderung der Jugendhilfe Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 04 AO. Behandlung von Spenden Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ( § 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Behandlung der Mitgliedsbeiträge Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ( § 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Nepal Kinderhilfe e.V. info@nepalkinderhilfe.de +49 (0) 21 63 - 4 75 12 Kto: 20 12 15 10 15 - BLZ: 314 602 90 Volksbank Viersen eG Schmutzersweg 7 D-41372 Niederkrüchten
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